Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Franz Barta GmbH („Barta“), Fassung Jänner 2011(in jedem Fall für Angebote, Rechtsgeschäfte und Leistungen von Barta verbindlich, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich durch uns anerkannt)

Angebote, Preis und Auftrag

Unsere Preisangebote basieren auf den geltenden Tagespreisen für Rohmaterial und Arbeitsaufwand. Angebote an uns („Bestellungen”) sind mit dem Zugang bei uns verbindlich. Die Annahme/Durchführung der Bestellung – egal aus welchem Grund – bleibt uns vorbehalten. Angebote von uns sind ohne Bindungswirkung und nur als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen; für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlags haften wir nicht. Verträge („Aufträge“) über unsere Lieferungen und Leistungen („Lieferungen”) bedürfen zur Begründung ihrer Rechtsverbindlichkeit unserer ausdrücklichen Annahme. Einwendungen des Auftraggebers wegen Abweichungen unserer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief des Auftraggebers müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Eintreffen unserer Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Auftraggeber den Inhalt unserer Auftragsbestätigung als maßgeblich anerkannt hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Auftragsbestätigung auf die Richtigkeit ihres sachlichen Inhaltes zu prüfen, besonders darauf, ob die verlangten Schriften, Motive oder Abbildungen von uns richtig bezeichnet sind. Eine Erhöhung des Materialpreises sowie die Erhöhung der Lohnkosten auf Grund tarifrechtlicher Vereinbarungen nach Festsetzung des Preises, aber vor Berechnung der Lieferung, berechtigen uns, die daraus resultierende Preiserhöhung in Rechnung zu stellen. Dieser Tatbestand wird vor dem Kauf durch die Annahme unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich genehmigt. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein. Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Ausführung eines Auftrages ein firmenmäßig gezeichnetes Auftragsschreiben anzufordern.

Zahlungsbedingung, Aufrechnungsverbot

Bei Lieferungen im Inland – Zahlung netto Kassa nach 30 Tagen oder innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto. Bei Exporten liefern wir, falls nicht anders vereinbart, gegen unwiderrufliches Akkreditiv. Bei Überschreitung des Zahlungszieles fordern wir Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Bankzinsen für Kontokorrentkredite. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Barta aufzurechnen.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen mit der Lieferung im Zusammenhang stehenden Forderungen unser Eigentum. Wird die Ware verarbeitet oder mit anderen Gegenständen verbunden, sind wir Miteigentümer an der neuen Sache in Höhe des Anteils, der sich aus dem Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzugeben, solange er mit der Zahlung nicht in Verzug ist. Mit unseren Waren hergestellte Güter dürfen erst nach vollständiger Zahlung unserer Forderungen übergeben werden. Der Kunde tritt bereits jetzt – ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf – die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer entstehenden Ansprüche zur Tilgung aller unserer Forderungen mit allen Nebenrechten an Barta ab, und zwar in Höhe des Wertes unserer Lieferung. Dies gilt entsprechend bei Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung. Werden unsere Waren oder die daraus hergestellten Sachen wesentliche Bestandteile von Gütern eines Dritten, so tritt der Kunde schon jetzt seine dafür erworbenen Forderungen, die auch seine übrigen Leistungen decken können, mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar in Höhe des Wertes unserer Lieferung. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Kunde weder verpfänden, noch sicherungshalber  übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Kunde verpflichtet, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.

Verpackung

Im Preis ist nur die einfache Umhüllung der Druckerzeugnisse enthalten. Wird vom Kunden eine besondere Verpackung oder Bündelung gewünscht, so wird diese zu Selbstkosten weiter verrechnet.

Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt am Tage des Einganges des Auftrages in unserem Haus, unter der Voraussetzung, dass alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig zur Verfügung stehen und in unserer Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges vermerkt ist. Sie endet an dem Tag, an dem die Ware das Werk verlässt. Unsere Lieferzeiten setzen sich normalerweise aus der Zeitspanne vom Erhalt des Auftrages bis zur Absendung eines Entwurfes oder der Fotokopie und aus der Zeitspanne vom Tage des Rückerhalts der genehmigten Druckunterlage bis zum Tage des Warenversandes zusammen. Infolge der technischen Schwierigkeiten, die sich bei der Anfertigung unserer Spezialerzeugnisse ergeben können, sind Lieferzeitangaben grundsätzlich freibleibend und ohne Verbindlichkeit. Sollte in speziellen Fällen ein verbindlicher Termin von uns ausdrücklich schriftlich zugestanden werden, bleibt uns das Recht, eine angemessene Nachfrist zu verlangen, auch wenn keine höhere Gewalt vorliegt. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Setzung einer Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen. Entgangener Gewinn kann nicht gefordert werden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt entbindet uns grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleich ob sich diese höhere Gewalt in unserem Betrieb oder in den Betrieben der Vor- und Zulieferer ergeben hat. In derartigen Fällen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, von dem Auftrag zurückzutreten. Ersatzansprüche, welcher Art auch immer, können aus derartigen Umständen gegenüber Barta nicht abgeleitet werden.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk, 1150 Wien, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Mehr- oder Minderlieferungen sind uns bis zu 10% der Bestellmenge gestattet und werden anteilig zum vereinbarten Rechnungspreis verrechnet. Gewährleistungsansprüche sind für nicht schwerwiegende Abweichungen in Farbnuancen und in Formaten, sowie bei nicht schwerwiegenden Abweichungen von Andruck und Auflagendruck bzw. von Original und Auflagendruck ausgeschlossen und können nicht Gegenstand einer Mängelrüge sein.  Eine Garantie für die Echtheit von Farben, Bronzen, Lackierung und Imprägnierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten uns gegenüber verpflichten oder die wir ausdrücklich schriftlich zugestehen. Für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in den von ihm als druckreif bezeichneten Fotokopien, Entwürfen, Andrucken oder Vorlagen übersehen hat, sind wir nicht haftbar. Telefonisch durchgegebene Text- und Zeichnungsänderungen werden von uns ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.

Haftung (Gewährleistung, Schadenersatz)

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Eigenschaften sind nur dann iSd § 922 (1) ABGB zugesichert, wenn sie von Barta ausdrücklich zugesagt werden. Angaben in Produktbeschreibungen sind keine ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften. Beanstandungen (Mängelrüge) sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig und müssen unverzüglich bekannt gegeben werden. Die Mängel eines Teiles unserer Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Wir haben das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mängelrügen bei versteckten Mängeln, die sich auch bei aufmerksamer Prüfung der gelieferten Ware nicht innerhalb von 8 Tagen feststellen lassen, müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Lieferung erhoben werden. Wir haften grundsätzlich nicht für unsachgemäße Verwendung unserer Produkte. Unsere technischen Produkt- und Merkblätter sowie sonstige technische Auskünfte entsprechen unserem besten Wissen, jedoch kann eine Verbindlichkeit  für die bei der Anwendung unserer Produkte zu erzielenden Ergebnisse daraus nicht abgeleitet werden. Falls es die Eigenart einer von uns gelieferten Ware mit    sich bringt, dass durch deren Verarbeitung ein unbefriedigendes Ergebnis oder gar eine Beschädigung von anderen Objekten ausgelöst werden könnte, wird ausbedungen, dass der Auftraggeber sowohl eine entsprechende Probeverarbeitung vornimmt, wie auch bei der Verarbeitung selbst mit aller notwendigen Vorsicht vorgeht, um einen durch offene oder verborgene Mängel der Ware ausgelösten Schaden zu vermeiden. Wir müssen grundsätzlich jede Haftung ablehnen für Schäden, die aus der Weiterverarbeitung unserer Ware entstehen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Barta haftet für jegliche Schäden, insbes. für jene, die im Zuge der Auftragserfüllung entstehen, nur für eigenes grobes Verschulden und für grobes Verschulden von Gehilfen. Der Ersatz von Folge- oder Vermögensschäden ist ebenso ausgeschlossen wie für nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber. Dem Auftrag kommt keine Schutzwirkung zugunsten Dritter zu. In allen Fällen einer Haftung von Barta (auch nach den übrigen Bestimmungen dieser AGB) hat der Kunde das haftungsauslösende Verschulden von Barta zu beweisen. Sollte der Auftraggeber aufgrund des Produkthaftungsgesetzes (PHG) zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er ausdrücklich auf einen Regress im Sinne des § 12 PHG. Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in drei Jahren ab Erbringung der Leistung. Sonstige Ersatzansprüche des Auftraggebers, welcher Art immer, sind – mit Ausnahme groben Verschuldens von Barta – ausgeschlossen.

Verarbeitung

Mit Erteilung des Auftrages erklärt der Auftraggeber, dass er die Zweckmäßigkeit der von ihm bei uns bestellten Ware auf Grund einer Musterverarbeitung für die geplante Verwendung festgestellt hat. Wir verpflichten uns, die Ware in Bezug auf ihre technische Beschaffenheit entsprechend gleichartig den bei der Auftragserteilung geprüften Mustern auszuführen. Für Schwierigkeiten und Schäden bei der Verarbeitung der Lieferware, die durch ungenügende Vorprüfung oder nach erfolgter Vorprüfung durch Änderungen  irgendeines Verarbeitungsfaktors (Abziehgrund, Verarbeitungstemperatur, Arbeitsmethode etc.) entstehen, haften wir nicht.

Eigentumsrecht

Die von uns hergestellten Lithografien, Zeichnungen, Diapositive und Druckplatten sowie andere für den Produktionsprozess notwendigen Unterlagen bleiben unser unveräußerliches Eigentum, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Dies gilt auch für die Arbeitsunterlagen, die in unserem Auftrag von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.

Sonderkosten

Entwurfs- und Andruckkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen beinhaltet. Das Gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche des Auftraggebers, z.B. für spezielles Schneiden und Bündeln der Ware. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers oder seiner Beauftragten gegenüber den Abmachungen aus dem Vertrag werden nach branchenüblicher Kalkulation gesondert berechnet.

Lagerung und Abruflieferungen

Vom Auftraggeber beigestellte Materialien, wie übergebene Manuskripte, Originale, Druckplatten, Filme, Daten und Datenträger aller Art sind franko unseres Werkes in 1150 Wien anzuliefern. Diese werden ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers bei uns verwahrt. Die Versicherung dieser Güter gegen welche Gefahr auch immer, ist ausschließlich Sache des Auftraggebers. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Beschädigung oder Verlust dieser Gegenstände, es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust wurde durch grob schuldhaftes Verhalten verursacht, für welches wir einstehen müssen. Sollte eine befristete Lagerung fertig gestellter Ware bei uns ausdrücklich vereinbart werden, können wir für Schäden, die trotz Beachtung einer zumutbaren Sorgfalt eintreten, nicht haften. Wir sind auch zu einer Versicherung lagernder Ware nicht verpflichtet. Bei Abrufaufträgen verpflichtet sich der Auftraggeber  zur Abnahme der Gesamtmenge innerhalb von 6 Monaten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Ein Rücktritt von der Abnahme ist nach Fertigstellung auch nur eines Teiles der Ware nicht mehr möglich.

Korrekturen

Wir sind zur Vorlage eines Korrekturabzuges, Entwurfes, Andruckes oder einer Fotokopie nur dann verpflichtet, wenn dies ausdrücklich bei der Bestellung ausbedungen und von uns bestätigt wurde. Werden derartige Vorlagen seitens des Auftraggebers nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt mit Genehmigungs- oder Änderungsvermerk zurückgesandt, gilt die Nichtäußerung des Auftraggebers als Genehmigung. Wenn die Weiterarbeit an dem Auftrag jedoch eine Stellungnahme des Auftraggebers unerlässlich macht, so gilt die Zeit der Nichtäußerung als Unterbrechung der Lieferzeit. Sollte eine derartige durch den Auftraggeber verursachte Unterbrechung der Lieferzeit einen Zeitraum von 4 Wochen überschreiten, sind wir berechtigt, falls nicht ausdrücklich von uns anders zugestanden, die bereits vorgenommenen Arbeiten anteilig zu berechnen. Wie bereits in Punkt 6 festgehalten, haften wir nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler.

Reproduktionsrecht

Wir sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob unserem Auftraggeber das Recht zusteht, die (Druck-)Vorlagen zu verwenden und vervielfältigen zu lassen oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern sind wir berechtigt anzunehmen, dass unserem Auftraggeber alle jene Rechte zustehen, die für die Ausführung des Auftrages Dritten gegenüber erforderlich sind. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns hinsichtlich aller Ansprüche, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Wir müssen solche Ansprüche unserem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt unser Auftraggeber auf die Streitverkündung hin uns nicht als Streitgenosse dem Verfahren bei, so sind wir berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und uns bei unserem Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

Vertragsform

Alle Auftragsabmachungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Vereinbarungen, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden, gelten als nicht erfolgt.

Firmen- und Markenaufdruck

Wir sind grundsätzlich zu unserer Firmen- und Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Druckarbeiten auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.

Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen, ist Wien. Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Vertragsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen unsererseits nach unserer Wahl unser Gerichtsstand oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen uns Wien als Gerichtsstand ausschließlich zuständig.

Geltung der Liefer- und Zahlungsbedingungen, Abweichungen

Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; diese verpflichten uns auch dann nicht, wenn Barta ihnen bei Vertragsabschluss nicht nochmals widerspricht. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung selbst dann für alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Nachlieferungen sowie für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit dem Kunden (insb. Zusatz- und Folgeaufträge), auch wenn deren Geltung nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.

Datenverarbeitung

Die buchmäßige Erfassung der Geschäftsfälle erfolgt mittels elektronischer Datenverarbeitung. Die gesetzlichen Bestimmungen werden dabei gewahrt.

Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen aus dem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Republik Österreich als vereinbart.

kontakt

Franz Barta GmbH Zentrale

Vermittlung

office@barta.at